(BRS-Aktuell Rind 07/2026)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesrat hat der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und den damit verbundenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und reagiert auf die wachsende Wolfspopulation.
Befindet sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand, kann die zuständige Behörde künftig einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen, der die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes sicherstellt. Länder mit hohen Wolfsbeständen wird damit die Möglichkeit gegeben, über die Jagd die Bestände einzuhegen. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Problemwölfe sollen schneller entnommen werden können.
Die Neuregelung soll klare und praxistaugliche Vorgaben schaffen und eine Balance zwischen Artenschutz, landwirtschaftlichen Interessen und öffentlicher Sicherheit sichern.
Die konkrete Umsetzung übernehmen die Bundesländer, die passende Maßnahmen je nach Region festlegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit bestem Gruß
Im Auftrag
Esther Wurm, Bundesverband Rind und Schwein
